Studhalter war durch die US-Behörden im Jahr 2022 vorgeworfen worden, als Geschäftspartner mit dem russischen Unternehmer Suleiman Kerimov zusammengearbeitet und für diesen Geldwäsche betrieben zu haben. So hiess es, Studhalter sei „ein wichtiger Akteur in Kerimovs Firmennetzwerk und verwalte unter anderem Kerimovs Unternehmen“ und soll „erhebliche Geldbeträge für Kerimov gewaschen haben“. Kerimov, der als enger Vertrauter des russischen Präsidenten Vladimir Putin gilt, war bereits im Jahr 2018 als Unterstützer des Putin-Regimes sanktioniert worden.
Studhalter hat die gegen ihn und seine Söhne erhobenen Vorwürfe stets bestritten und darauf hingewiesen, bereits im Jahr 2017 – und damit lange vor den Sanktionierungen Kerimovs sowie mehr als fünf Jahre vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine – die Beendigung der Geschäftsbeziehung zu Kerimov begonnen und dann auch lange vor Ausbruch des Russland-Ukraine Krieges abschliessend vollzogen zu haben.
Als Ergebnis einer gut anderthalb-jährigen umfassenden und gründlichen Untersuchung des beim US-Department of Treasury angesiedelten OFAC (Office of Foreign Assets Control), des US-Department of Justice sowie des US-Department of State konnten keinerlei Feststellungen getroffen werden, die eine Sanktionierung von Alexander Studhalter, seiner Söhne sowie sämtlicher seiner Unternehmen rechtfertigen. Damit werden Studhalter und seine Söhne vollumfassend rehabilitiert. Studhalter beteuerte stets in Erwiderung der Vorwürfe, seit 2018 keinerlei geschäftliche Beziehung mehr zu Suleiman Kerimov und dessen Unternehmen zu unterhalten und niemals Geldwäsche-Handlungen begangen zu haben.
Alexander Studhalter, seine Söhne sowie deren Unternehmen gehören zu den sehr wenigen Personen, die nicht nur überhaupt, sondern insbesondere in so kurzer Zeit von der US-Sanktionsliste genommen werden. Es gelang Studhalter, die US-Behörden vollständig davon zu überzeugen, dass ihre unternehmerischen Aktivitäten nach den strengen Vorgaben des US-amerikanischen Sanktionsrechts nicht zu beanstanden seien und insbesondere auch der Vorwurf der Geldwäsche unbegründet ist.
Alexander Studhalter: „Ich bin froh und dankbar, dass nach einer sehr fordernden, aber zugleich auch gründlichen und objektiven Untersuchung durch mehrere US-Behörden nunmehr amtlich bestätigt worden ist, dass sämtliche gegen uns erhobenen Vorwürfe unbegründet sind.“
Die NZZ hat am 9. Juni 2024 einen ausführlichen Artikel veröffentlicht, der den Sachverhalt detailliert behandelt. Sie können den Artikel über den folgenden Link abrufen:
Die offizielle Mitteilung des OFAC mit der Aufstellung der von der SDN-Liste entfernten Personen und Unternehmen finden Sie unter diesem Link: